Ecusson de la République et du canton de Genève


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Feuille d'Avis Officielle du 30.07.2001

Version française

"Genf: Geschichte und Institutionen - Ein Leitfaden"
Die Exekutive von der Verfassung im Jahre 1847 bis heute

Die Verfassung von 1847

Salle du Conseil d'Etat  Photo : G. ChardonnensDie bereits früher erwähnte Verfassung vom 24. Mai 1847 ist teilweise das Werk James Fazys. Noch heute regelt sie die Genfer Institutionen.

Die Exekutive unterliegt den sieben Staatsräten gemeinsam. Zusammen bilden sie den Staatsrat. Das Amt der Syndics, ehemals Mitglieder der Regierung, ist abgeschafft worden.

Die Wahlen für den Staatsrat finden anfangs alle zwei, von 1927 bis 1957 alle drei und seit 1957 alle vier Jahre statt. Ursprünglich hat sich der Conseil Général dazu in der Stadt Genf in einem einzigen Kollegium versammelt. Später kommen die Bürger dann für die Abstimmungen und Wahlen in ihren jeweiligen Wahlbezirken zusammen.

Auch wenn die Verfassung von 1847 das Prinzip der Gewaltentrennung anerkennt, so wird es dennoch nicht strengstens befolgt.

Bis 1926 ist nämlich die Aufgabe des Staatsrates mit derjenigen eines Abgeordneten des Großen Rates vereinbar.

Den Staatsräten ist es untersagt, einer zusätzlichen öffentlichen oder privaten Beschäftigung gegen Entgelt nachzugehen. Seit 1974 gibt es auch Einschränkungen für eine Tätigkeit der Staatsräte auf Bundesebene. Nur zwei der sieben Staatsräte können zum kantonalen Mandat zusätzlich eines beim Bund übernehmen (National- oder Ständerat).

Der Präsident des Staatsrates

Der Staatsrat ernennt jedes Jahr seinen Präsidenten sowie seinen Vizepräsidenten.

Obwohl diese Funktionen größtenteils ehrenamtlich sind, so steht dem Präsidenten laut Verfassung dennoch die Befugnis zu, in einer Krisensituation gewisse Sondermassnahmen zu ergreifen.

Das Amt des Staatsratspräsidenten ist auf protokollarischer Ebene sehr wichtig. Dies wird durch die Vielzahl von Verpflichtungen deutlich, die dieser Magistrat wahrnehmen muss.

Besonders in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben einige Politiker durch ihre Persönlichkeit einen großen Einfluss ausgeübt. So hat die Zeit James Fazys (1846 bis 1853 und 1855 bis 1861) die Genfer Institutionen und die Gesellschaft nachhaltig verändert. Auch von Antoine Carteret, Gustave Ador sowie Léon Nicole wird gesagt, dass sie ihre Amtszeit durch ihre Persönlichkeit stark geprägt haben.

Der Staatsrat versammelt sich einmal wöchentlich, gewöhnlich am Mittwoch, im Baudet-Turm des Rathauses. Der Staatskanzler nimmt an diesen Sitzungen in beratender Funktion teil.

Die Funktionen des Staatsrates

Der Staatsrat bildet die Exekutive. Er sorgt für die Inkraftsetzung der vom Großen Rat geschaffenen Gesetze und deren Umsetzung in die Praxis. Laut Artikel 116 der Genfer Verfassung ist es der Staatsrat, der die Gesetze verkündet. Er ist mit deren Ausführung beauftragt und erlässt die zu diesem Zweck nötigen Verordnungen und Verfügungen. Der Staatsrat hat gleichfalls das Initiativrecht. Er unterbreitet dem Großen Rat seine Gesetzesentwürfe.

Die Regierung hat folglich eine Doppelfunktion als Initiantin einerseits und ausführendes Organ andererseits.

Die Entscheidungen des Staatsrates werden gewöhnlich im Konsens gefällt. Der Staatsrat regiert demnach im Kollegium.

Die Rede von Saint-Pierre

Acht Tage nach der Gültigkeitserklärung der Wahlresultate legen die Mitglieder des Staatsrates ihren Eid vor dem in der Kathedrale Saint-Pierre versammelten Großen Rat ab. Die zeremonielle Eidesformel lautet wie folgt:

"Ich gelobe feierlich : der Republik und dem Kanton treu zu sein, mich an die Vefassung zu halten und dafür zu sorgen, dass auch andere dies tun, ohne jemals aus den Augen zu verlieren, dass ich mein Amt nur im Auftrag der höchsten Gewalt des Volkes ausübe;
dass ich die Unabhängigkeit und die Ehre der Republik bewahren werde, ebenso wie die Sicherheit und die Freiheit aller Bürger;
dass ich unermüdlich an den Sitzungen des Rates teilnehmen werde und dort meine Meinung unparteiisch und ohne Ansehen der Person vertreten werde;
dass ich alle Pflichten erfüllen werde, die uns unsere Zugehörigkeit zur Schweizer Eidgenossenschaft auferlegt und mit all meiner Kraft ihre Ehre, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand erhalten werde."
*

Nach der Eidesleistung hält der Präsident des Staatsrates die traditionelle "Rede von Saint-Pierre". Der Staatsrat legt darin sein Programm für die kommende Legislaturperiode dar. Diese Rede wird anschließend in der Feuille d'Avis Officielle veröffentlicht. Der offizielle Amtsantritt der neuen Staatsräte erfolgt mit der Eidesleistung.

Das Budget

Die Vorbereitung des Budgets im Hinblick auf dessen Präsentation vor dem Grossen Rat ist eine weitere große Aufgabe für die Exekutive.

In jedem Departement werden die verschiedenen Kreditanträge der einzelnen Dienststellen zusammengetragen. Eine erste Beurteilung findet innerhalb der jeweiligen Departemente statt. Anschließend werden die verschiedenen Kreditanträge im Budgetvoranschlag zusammengefasst. Danach wird dieser der Regierung zur Überprüfung unterbreitet. Schließlich wird das vom Staatsrat genehmigte Budget dem Großen Rat vorgelegt, der ihn seinerseits über den Umweg der Finanzkommission überprüft.

Jeweils im Dezember wird das Budget des kommenden Jahres dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

Die Verteilung der Departemente

Die Staatsräte sind nicht nur Mitglieder der Regierung, sondern stehen jeweils einem der acht Verwaltungsdepartemente vor. Die Verteilung der Departemente ergibt sich nach Verhandlungen unter den Magistraten und auf Grund der Absichten ihrer politischen Parteien sowie dem Privileg der Anciennität, das Departement auszuwählen.

* Originaltext : " Je jure ou promets solennellement : d'être fidèle à la République et canton de Genève, d'observer et faire observer religieusement la constitution et les lois, sans jamais perdre de vue que mes fonctions ne sont qu'une délégation de la suprême autorité du peuple; de maintenir l'indépendance et l'honneur de la République, de même que la sûreté et la liberté de tous les citoyens; d'être assidu aux séances du Conseil et d'y donner mon avis impartialement et sans aucune acception de personnes; d'observer tous les devoirs que nous impose notre union à la Confédération suisse et d'en maintenir, de tout mon pouvoir, l'honneur, l'indépendance et la prospérité. "