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Feuille d'Avis Officielle du 13.08.2001

Version française

"Genf: Geschichte und Institutionen - Ein Leitfaden"
Die Legislative vor 1847

Expédition sur parchemin d'une ordonnance relative à la garde des sceaux et à leurs émo-luments passée entre Petit, Grand et Conseil général le 3 février 1544. Photo : Archives d'Etat

Im Mittelalter, vor dem im Jahre 1526 mit Freiburg und Bern beschlossenen Burgrechtsvertrag, nach welchem sich die Bürgergemeinde langsam zu einer wahren Grundherrschaft entwickelt, liegt die Gesetzgebungsgewalt beim Bischof allein. Dieser erlässt Gesetze im Namen des Kaisers, der die einzige Rechtsquelle ist. Die Bürgergemeinde, die zu dieser Zeit nur eine Corporation, ein halbprivater Personenverband ist, kann nur interne Regelungen, z.B. für die Sicherheit und für die Festungswacht erlassen. Die Befugnisse des Conseil Général, der Gesamtheit der bürgerlichen oder adligen Familienoberhäupter, beschränken sich auf die Wahl der Syndics, die wiederum die Vollmacht zur Verwaltung der Gemeindegeschäfte haben. Aber schließlich ist es der Bischof, der den Bürgern die Befugnis gibt, sich im Conseil Général zu versammeln und die Steuern zu erheben. Er räumt ihnen im Jahr 1387 die berühmten Freibriefe ein, und später, im Jahr 1469, gewährt er diese Freiheitsrechte auch den Bewohnern der drei Mandements Jussy, Peney und Thiez.

Im Jahr 1526 findet eine radikale Umwälzung statt. Mit der Republik Bern zum Vorbild, und um die Verträge der Burgrechte ohne Genehmigung des Bischofs auszuhandeln, beruft die Bürgergemeinde einen "ziemlich allgemeinen" Rat, der später zum Rat der Zweihundert wird. Dieser Rat, auch Großer Rat genannt, ernennt die Mitglieder des Kleinen Rates (der mehrere Exekutivbefugnisse hat). Der Kleine Rat wiederum wählt die Mitglieder des Rates der Zweihundert, der das erste wirklich gesetzgebende Organ der Republik wird.

Die Reform von 1536 zieht einen endgültigen Schlussstrich unter die Oberherrschaft des Bischofs und unter die kaiserliche Macht über Genf. Die politischen Edikte von 1543 aber schränken die Rechte des Conseil Général ein und reduzieren ihn auf eine "Genehmigungsbehörde".
Das 16. und 17. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch die erneute Vorherrschaft der Aristokratie.

Im 19. Jahrhundert werden die demokratischen Forderungen immer dringlicher. Der Mediationsakt von 1738 legt die Rechte des Conseil Général fest. Dies sind die Abstimmung über neue Gesetze, die Abstimmung über Steuern, die Ernennung der Syndics, des Staatsanwalts und gewisser Justizbeamte und die Genehmigung der mit dem Ausland abgeschlossenen Verträge. Die Mitgliederzahl im Großen Rat wird auf 250 erhöht.

Mit dem reaktionären Schwarzen Edikt macht Genf im Jahr 1782 einen Schritt zurück. Dieses Edikt hebt die Souveränität des Conseil Général auf. Im Jahr 1791 wird diese von einem neuen Edikt neu etabliert, das dem Conseil Général das Recht zur Ernennung der Mitglieder des Kleinen und des Großen Rates gibt.
Am 12. Dezember 1792 beschließt der revolutionäre Staatsrat, dass alle Bürger - gebürtige Genfer und Stadteinwohner - vor dem Gesetz gleich sind. Er beschließt ebenfalls die Ausarbeitung einer neuen Verfassung.

Diese neue Verfassung wird am 5. Februar 1794 angenommen und bleibt bis zur Annektierung durch die Franzosen im Jahr 1798 in Kraft. Eine direkte Demokratie wird gegründet, in der das Volk der Souverän ist und sich im Conseil Général versammelt. Das neue System sieht ebenfalls die Gewaltentrennung vor. Die Gesetzgebungsgewalt wird einem gesetzgebenden Rat (conseil législatif) von 80 Mitgliedern anvertraut, der unter Vorbehalt der Ausübung des obligatorischen Referendums durch den Conseil Général die Gesetzesinitiative hat. Der Conseil Général ernennt die Mitglieder der Legislative, Judikative und der Exekutive. Das Volk verfügt ebenfalls über ein Petitionsrecht und ein Initiativrecht.

Das französische Genf

Die Ansprüche Frankreichs auf die Republik Genf gipfeln am 15. April 1798 in der Annektierung, die aus Genf bis 1813 den von Frankreich abhängigen Hauptort des Département du Léman machen. Während dieser Zeit schickt Genf seine Abgeordneten in die verschiedenen französischen Räte der Legislative, wie dem Tribunat, Corps Législatif, Conseil Général, Conseils d'arrondissements und Conseil de Préfecture.

Das Gesetz vom 17. Februar 1800 über die Gemeindeverwaltung erschafft Gemeinden, die vom Genfer Recht zwar nicht erfasst werden, aber dennoch in Savoyen und im benachbarten Waadtland existieren. Die Stadt Genf wird zum ersten Mal aufgeführt, wird allerdings mit der neu gewonnenen Unabhängigkeit wieder gestrichen.

Von der Restauration zum Verfassungsrat von 1846

Genf tritt der schweizerischen Eidgenossenschaft am 19. Mai 1815 formell bei.

Verglichen mit dem Text von 1794, stellt die Genfer Verfassung von 1814 einen Rückschritt dar. Die Syndics und der Kleine Rat werden zwar wieder etabliert, nicht aber der Conseil Général, der durch den Wahlzensus ersetzt wird. Die Legislative besteht aus einem Conseil Représentatif, der 250 Mitglieder zählt und mit den 28 Staatsräten und den 4 Syndics tagt

1828 beschließt der Conseil Représentatif ein Memorial, ein offizielles, zusammenfassendes Sitzungsprotokoll zu veröffentlichen; fünf Jahre später werden die Sitzungen öffentlich.

Als Folge der Revolution vom 22. November 1841 wird die Stadt Genf zur eigenen, unabhängigen Gemeinde des Staates. Die neue Verfassung wird am 7. Juni 1842 angenommen.

Der erste Artikel legt fest, dass "die Souveränität beim Volk liegt". Das allgemeine Wahlrecht wird eingeführt, aber die Gesetzgebung wird immer noch vom Großen Rat ausgeführt. Der Große Rat zählt 176 Abgeordnete, die nach dem allgemeinen Wahlrecht mit relativer Mehrheit gewählt werden. Der Grosse Rat wird für 4 Jahre gewählt, und muss alle zwei Jahre zur Hälfte erneuert werden. Wie der Staatsrat verfügt er auch über die Gesetzesinitiative, jedoch ohne eine Möglichkeit zum Referendum. Überhaupt ist die Gewaltentrennung noch schlecht umgesetzt: Der Große Rat wählt aus seinen eigenen Reihen dreizehn Staatsräte, ebenso wie die Magistraten.

Die Verfassung von 1842 ist in ihrer Konzeption des Gleichgewichts der Gewalten und in ihren liberalen Prinzipien eine absolute Neuheit. Aber ihre konservative Anwendung führt im Oktober 1846 zu einer radikalen Revolution, welche eine provisorische Regierung mit zehn Mitgliedern einsetzt, den Großen Rat auflöst und einen Verfassungsrat wählt, in dem James Fazy eine führende Rolle übernimmt. Der Kanton wird in zehn Gemeinden aufgeteilt, die alle proportional zu ihrer Bevölkerungszahl ihre Abgeordneten stellen können.

Am 24. Mai 1847 nimmt das Volk die neue Verfassung an, welche die liberalen Prinzipien der Version von 1842 wieder aufnimmt. Wieder eingeführt wird auch der aus der ganzen Wählerschaft bestehende Conseil Général. So werden die Exekutive, der siebenköpfige Staatsrat gewählt, und auch die dem Großen Rat überlassene Legislative. Die neue Verfassung schränkt die Anzahl der Gemeinden auf drei ein, nämlich : Ville de Genève, Rive Gauche, Rive Droite. 1878 wurde die Anzahl der Büros von drei auf sieben und 1879 von sieben auf vierundzwanzig erhöht. Die Möglichkeit auf Gemeindeebene zu stimmen, wird 1886 eingeführt.